Die Assistenzprofessur gilt als Ausbildungs- und Profilierungsposition. Assistenzprofessorinnen und -Professoren wirken in der Forschung und Lehre mit und sind in der Regel für maximal sechs Jahre (drei plus drei Jahre) gewählt. Vor Abschluss der ersten drei Jahre erfolgt eine Zwischenevaluation der akademischen Leistungen in den Schools basierend auf den Kriterien des schoolspezifischen Stellenprofils. Eine Verlängerung der Anstellungsdauer um maximal zwei Jahre kann vom Rektor aufgrund nachgewiesenen familiären oder gesellschaftlichen Engagements erfolgen. Nach erfolgreicher Habilitation können sie Doktorierende betreuen.
Ihr Lehrdeputat umfasst 4 Semesterwochenstunden bei einer 100%-Anstellung oder rund 72 Stunden pro Jahr. (Vier Lektionen à 45 Minuten pro Woche während 12 Wochen im jeweiligen Semester)
Assistenzprofessuren verfügen über eine garantierte individuelle Forschungszeit von 2 Tagen pro Woche für die karriererelevante Forschung. Diese Forschungszeit gilt unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Anforderungen
Auswahlkriterien für eine Assistenzprofessur sind u.a. eine exzellente Dissertation. Erfahrungsgemäss beginnen unsere Assistenzprofessor*innen ihre Stelle an der HSG zwischen sechs und acht Jahren nach der Promotion (mit einer Verlängerung von einem Jahr aufgrund von Elternschaft oder Praxistätigkeiten in der Industrie oder im ausseruniversitären Bereich).
Ausstattung
Die Universität stellt grundsätzlich einen jährlichen Reisekostenzuschuss für Kongressteilnahmen bis zu CHF 2500 zur Verfügung.
Bei Beförderung oder Berufung auf eine Assoziierte Professur resp. ein Ordinariat an der Universität St. Gallen werden die bisherige und die neue Anstellung hinsichtlich des Anspruchs auf Freisemester zusammengerechnet.
Tenure-track and non-tenure-track Assistenzprofessur
Es werden zwei Arten von Assistenzprofessuren unterschieden:
Mit der Wahl zur Assistenzprofessorin bzw. zum Assistenzprofessor mit Tenure Track ist die Zusage auf spätere Beförderung auf eine Assoziierte Professur verbunden, sofern die Assistenzprofessorin bzw. der Assistenzprofessor das Beförderungsverfahren erfolgreich durchläuft.
Mit der Wahl zur Assistenzprofessorin bzw. Assistenzprofessor mit Beförderungsoption (non-tenure track) ist die Möglichkeit auf Beförderung auf eine unbefristete Assoziierte Professur verbunden, sofern die Stelle im Stellenplan der Abteilung vorgesehen ist, die Abteilung die Einleitung eines Beförderungsverfahrens beschliesst und die Assistenzprofessorin bzw. der Assistenzprofessor das Beförderungsverfahren erfolgreich durchläuft.